Ansprechpartnerin (Organisation, Ausnahmeregelungen, extra Termine):
Carmen Mata Castro
Seminar für Romanische Philologie
Humboldtallee 19
37073 Göttingen
cmata@gwdg.de
Ausstellung der Bescheinigung zur Immatrikulation
Die Ergebnisse und die Bescheinigung des Eignungs- und Orientierungstests erhalten Sie gleich nach dem Test.
Ausstellung der Bescheinigung für das Studentensekretariat über ausreichende Spanischkenntnisse bei Vorlage der rechts angegebenen Nachweise:
Andrea Knauff
aknauff@gwdg.de
Zimmer 1.114
Mo-Mi 9.00-11.30 Uhr
Tel. 0049/ (0)551 39-9245
Petra Löb-Kompart
ploeb@gwdg.de
Zimmer 1.115
Mo-Do 9-11.30
Tel. 0049/ (0)551 39-8144
Frank Seemann
fseeman@gwdg.de
Zimmer 1.116
Do, 9.00-12.00 Uhr
Mi 12.00-15.00 Uhr
Tel. & Fax 0049/ (0)551 39-8145
Sabine Windel
swindel1@gwdg.de
Zimmer 1.224
Tel. 0049/ (0)551 39-4012
Sollte die Bescheinigung per Post geschickt werden, bitte einen an sich selbst adressierten und frankierten Rückumschlag (normaler Brief) bei den Sekretariaten abgeben.
Dieser Test ist ein obligatorischer Eignungs- und Orientierungstest für alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber. Er dient dem Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse und der Einstufung in die unterschiedlichen Kursniveaus. Bei Einstufung in höhere Kursniveaus werden die entsprechenden Credits und Semesterwochenstunden angerechnet.
Häufig gestellte Fragen und weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:
Termine für das Wintersemester 2013/14:
5. Juli
18. September
1. Oktober
Die Immatrikulation in die Studiengänge Spanisch/Hispanistik der Georg-August-Universität kann vor der Teilnahme am Eignungs- und Orientierungstest stattfinden, sofern einer der folgenden Nachweise erbracht wird:
**Nur bei Vorlage eines dieser Nachweise werden die Studierenden in diesen Fällen automatisch den Kurs Español I besuchen und benötigen keine Einstufung.
Da im Sommersemester Español I nicht angeboten wird, ist die Teilnahme am Einstufungstest im SoSe für alle Studierenden erforderlich, damit geprüft werden kann, ob ihre Vorkenntnisse ausreichen, um Español II oder höhere Kurse zu besuchen. Nachweise zur Immatrikulation, die vom Einstufungstests befreien sollen nicht älter als ein Jahr sein.
Zur Überprüfung dieser Nachweise setzen Sie sich bitte mit den Sekretariaten oder mit den Lektorinnen für Spanisch in Verbindung und suchen deren Sprechstunden auf (bitte Nachweise nicht vergessen!) oder senden Sie bitte per E-Mail eine beglaubigte Kopie Ihrer Nachweise als PDF-Datei. Sie erhalten dann eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Immatrikulation entweder persönlich oder per Post, wenn Sie einen an sich selbst adressierten und frankierten Rückumschlag (normaler Brief) an die Lektorin Carmen Mata Castro schicken .
(Eine Bescheinigung per E-Mail ist nicht möglich).