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Nadine Jäger
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Die Georg-August-Universität Göttingen trägt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Verantwortung für die Organisation von Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung. Lehre und Nachwuchsförderung sind untrennbar mit der Forschung verbunden. Für die Universität ist es daher von besonderer Bedeutung, eine Atmosphäre der Offenheit, Kreativität und Leistungsbereitschaft zu erhalten und wissenschaftliche Standards unbedingt sicher zu stellen. Die Universität hat daher Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis erlassen, die für alle Mitglieder der Universität, die in der Wissenschaft arbeiten, verbindlich sind. Zur Beratung stehen auf Fakultätsebene gewählte Vertrauenspersonen (Ombudspersonen) zur Verfügung. Daneben gibt es auf Universitätsebene die ständige Ombudskommission, bestehend aus drei Professorinnen und Professoren sowie die Untersuchungskommission, bestehend aus fünf Personen (drei Professorinnen und Professoren und zwei externe Mitglieder), die in Fällen des Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten tätig werden und im Falle der Bestätigung eines Verdachts der Universitätsleitung bzw. der Präsidentin als Dienstvorgesetzte geeignete Maßnahmen vorschlagen.
Mit In-Kraft-Treten der neuen Ordnung der Georg-August-Universität Göttingen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (gültig ab 17.03.2012) sind Ombudspersonen auf Fakultätsebene nicht mehr vorgesehen. Derzeit führen die Ombudskommission und die Untersuchungskommission die Verfahren kommissarisch weiter und sind Ansprechpartner beim Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Die Ombudspersonen auf Fakultätsenbene betreuen bis zum 16.03.2012 anhängig gewordene Verfahren nach der alten Richtlinie bis zum Abschluss.